Die Stiftungsgründer (von links:) Hans Joachim Neumann, Hubert Schlosser, Vera Neumann, Martin Balle, Dr. Gert Littmann, Bürgermeister Peter Traub, Doris Meisel, Reinhold Hirth (Kulturbeauftragter), Peter Meisel.
Die „Bürgerstiftung Oberkochen“ wurde am 14. September 2011 von Dr. Gert und Tamara Littmann, Hans Joachim und Vera Neumann, Peter und Doris Meisel, dem Verein „Sängerbund ChorVision Oberkochen e.V.“, dem "Mühlenverein Oberkochen e.V." und der Stadt Oberkochen errichtet. Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und das Kuratorium.
Die "Bürgerstiftung Oberkochen" ist eine gemeinnützige Einrichtung zur Förderung des lokalen Gemeinwesens, vorrangig kultureller Aktivitäten und Aufgaben. So wird das Kulturprogramm „Oberkochen dell’ Arte“ maßgeblich von der Stiftung getragen und finanziert. Des Weiteren fördert oder initiiert die Bürgerstiftung Projekte, Aufgaben oder Vorhaben auf den Gebieten der:
- Heimatkunde und –pflege
- Denkmalpflege und des Denkmalschutzes
- Bildung und des Sports
- Kinder- und Jugendarbeit beziehungsweise Kinder- und Jugendhilfe
- Völkerverständigung
Der Stiftungskapitalgrundstock beträgt 5.054.000 Euro. Die Bürgerstiftung Oberkochen gehört damit zu den bedeutendsten ihrer Art in Deutschland.
Spenden und Zustiftungen
Zustiftungen (pdf) sind ab einem Betrag von 1.000 Euro möglich. Spenden, die keine Zustiftungen sind, sind in jeder beliebigen Höhe möglich. Die Stiftung ist gemeinnützig und kann entsprechende Spendenbescheinigungen erteilen.
Stiftungsvorstand
Bürgermeister Peter Traub (Vorsitzender), Ralf Lemmermeier und Jürgen Rühle.
Der Stiftungsvorstand besteht aus maximal fünf Mitgliedern. Ihm obliegt die Geschäftsführung der Stiftung, und er hat für die dauernde nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks zu sorgen. Der Stiftungsvorstand führt die Stiftung in eigener Verantwortung. Näheres regelt die Stiftungssatzung (pdf).
Kuratorium
Martin Balle, Uwe Marianek, Ulrich Marstaller, Doris Meisel, Dorothee Schaub und Franz Uhl.
Das Kuratorium besteht aus maximal acht Mitgliedern. Es kontrolliert im Wesentlichen den Stiftungsvorstand und wacht über die Einhaltung der Stiftungszwecke.