Ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen gesucht

Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Im Jahr 2023 sind bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre von 2024 bis 2028 neu zu wählen.


Als Schöffinnen und Schöffen bezeichnet man ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Amtsgericht sowie bei den Strafkammern des Landgerichts. Alle fünf Jahre stellen die Städte und Gemeinden für die Schöffinnen und Schöffen in Strafsachen sogenannte Vorschlagslisten auf, aus denen ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht dann die Schöffinnen und Schöffen für die Gerichte wählt.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen der anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung - körperliche Eignung.

Juristische Vorkenntnisse werden von den Schöffinnen und Schöffen nicht benötigt.


Bewerbungsfrist ist abgelaufen

Bewerbungsschluss war der 05.05.2023. Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich!


Zum weiteren Ablauf

Die Präsidenten der Landgerichte haben den Amtsgerichten und Kommunen die Anzahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen mitgeteilt.

Der Gemeinderat der Stadt Oberkochen hat daraufhin in seiner Sitzung am 22. Mai 2023 die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl beschlossen.

In diese Vorschlagsliste kann ab dem 5. Juni 2023 eine Woche lang öffentlich Einsicht genommen werden. Ab dem 16. Juni besteht eine Woche lang die Möglichkeit, Einspruch gegen Personen auf der Vorschlagsliste einzulegen.
(Details siehe "Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl" unten).

Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird die Vorschlagsliste beim Amtsgericht eingereicht. Der Auswahlprozess durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht muss bis spätestens 10. November 2023 abgeschlossen sein.

Die nächste Amtszeit startet am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028.



Downloads

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Oberkochen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Aalen und den Strafkammern des Landgerichts Ellwangen.
 
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 22.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Ellwangen und das Amtsgericht Aalen gefasst.
 
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom Montag, 05.06.2023 bis Donnerstag, 15.06.2023 zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:
 
Rathaus Oberkochen, 2. Stock, Zimmer 2.01 und Zimmer 2.03, Eugen-Bolz-Platz 1, 73447 Oberkochen, zu den Zeiten:
 
Montag – Mittwoch von 9.00 – 11.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 – 11.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag von 9:00 – 12.00 Uhr
 
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadtverwaltung Oberkochen, Zentrale Angelegenheiten, Eugen-Bolz-Platz 1, 73447 Oberkochen zu den oben genannten Zeiträumen Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
 
Oberkochen, den 30.05.2023
 
gez.
Peter Traub
Bürgermeister