Im Jahr 2023 sind bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre von 2024 bis 2028 neu zu wählen.
Als Schöffinnen und Schöffen bezeichnet man ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Amtsgericht sowie bei den Strafkammern des Landgerichts. Alle fünf Jahre stellen die Städte und Gemeinden für die Schöffinnen und Schöffen in Strafsachen sogenannte Vorschlagslisten auf, aus denen ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht dann die Schöffinnen und Schöffen für die Gerichte wählt.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen der anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung - körperliche Eignung.
Juristische Vorkenntnisse werden von den Schöffinnen und Schöffen nicht benötigt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Oberkochen können sich bei der Stadtverwaltung Oberkochen, Frau Gunst, Eugen-Bolz-Platz 1, 73447 Oberkochen oder direkt per E-Mail an sarah.gunst@oberkochen.de bewerben. Bitte nutzen Sie das dafür vorgesehene Bewerbungsformular.
Bewerbungsschluss ist der 05.05.2023.
Voraussetzungen
Um Schöffe oder Schöffin werden zu können, müssen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Sie können anhand der folgenden Fragen überprüfen, ob Sie diese erfüllen.
Können Sie alle Fragen mit "Ja" beantworten, können Sie sich für das Schöffenamt bewerben.
- Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit?
- Wohnen Sie in Oberkochen? (Bewerben können Sie sich nur in der Gemeinde, in der Sie wohnen)
- Sind Sie am 01.01.2024 zwischen 25 Jahre und 69 Jahre alt?
- Sie sind nicht durch Richterspruch von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen?
- Sie sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden?
- Gegen Sie wird kein Ermittlungsverfahren geführt?
- Sind Sie gesundheitlich in der Lage das Amt auszuüben?
- Beherrschen Sie die deutsche Sprache?
- Sie befinden sich nicht im Vermögensverfall (keine Regel- oder Privatinsolvent)?
- Sie sind kein Religionsdiener oder Mitglieder religiöser Vereinigungen (z.B. Mönch oder Nonne)?
- Sie gehören aktiv keinem der folgenden Berufe an: gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Strafvollzugsbedienstete, Bewährungshelfer, Gerichtshelfer)
- Sie waren nie hauptamtliche/r oder inoffizielle/r Mitarbeiter/in des Ministeriums für Staatssicherheit?
- Sie gehören keiner Organisation an, die die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland bekämpft?
Bewerbung
Sie können sich bei der Stadt bewerben, in der Sie ihren Hauptwohnsitz haben.
Ein Bewerbungsformular und weitere Informationen können auf dieser Seite oder unter www.schoeffenwahl2023.de abgerufen werden.
Bewerbungen können bis zum 05.05.2023 schriftlich oder per Mail an Stadtverwaltung Oberkochen, Frau Gunst, Eugen-Bolz-Platz 1, 73447 Oberkochen, sarah.gunst@oberkochen.de gesandt werden. Bitte nutzen Sie das Bewerbungsformular.
Die Bewerbung muss Vor- und Familienname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf und die Wohnanschrift enthalten.
Wie viele Personen stehen auf der Vorschlagsliste?
Die Anzahl der Personen, die auf die Vorschlagsliste zu benennen sind, wird der Stadt Oberkochen vom Landgericht Ellwangen mitgeteilt.
Bei der Schöffenwahl 2023 sind dies vier Personen.
Jugendschöffenamt
Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 werden auch Jugendschöffinnen und -schöffen gesucht.
Interessierte können sich bis zum 31.03.2023 beim Landratsamt Ostalbkreis bewerben.
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen sind auf der Homepage des Landratsamtes oder unter www.schoeffenwahl2023.de zu finden.