Musikschule Oberkochen-Königsbronn

Meist gestellte Fragen

Anmelden – Abmelden – Änderungen. Wie geht das?


Die dafür vorgefertigten Flyer gibt es im Rathaus, in der Musikschule, oder unter der Homepage: www.musikschule-oberkochen.de . Einfach ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und uns zusenden. Gerne senden wir Ihnen unsere Flyer auch zu.

Was passiert dann?


Sobald Sie sich mit uns in Verbindung gesetzt haben, wird Ihr Antrag aufgenommen. Anschließend werden Sie von uns kontaktiert und erhalten eine Anmeldebestätigung, um das weitere Vorgehen zu klären. Bei Abmeldungen erhalten Sie eine Abmeldebestätigung mit dem Abmeldetermin (1. Oktober eines Kalenderjahres).

Muss ich bezahlen, sobald ich angemeldet bin?


Musikschulentgelte werden erst ab dem laufenden Monat eingezogen, in welchem der Unterricht tatsächlich auch begonnen hat.

Wann kann ich anmelden, wann muss ich abmelden?


Anmeldungen  sind immer möglich, und sofern ein freier Unterrichtsplatz zur Verfügung steht, oder eine Musikschullehrkraft einer Aufnahme zusagt, kann mit dem Unterricht begonnen werden. Eine Abmeldung muss schriftlich bis zum 31. August eines Kalenderjahres im Musikschulbüro eingegangen sein, um im selben Kalenderjahr ab 1. Oktober abgemeldet zu sein.

Warum Musikschuljahre?


Die Musikschule Oberkochen-Königsbronn unterrichtet in Musikschuljahren, ähnlich den Schuljahren der allgemeinbildenden Schulen.  Ein Musikschuljahr beginnt am 1. Oktober eines Kalenderjahres, und endet am 30. September des darauffolgenden Kalenderjahres. Erfolgt zwischenzeitlich keine schriftliche Abmeldung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Musikschuljahr.

Warum muss in den Ferien durchbezahlt werden?


Musikschulentgelte sind Jahresbeiträge, welche in monatliche Raten aufgeteilt sind.  Würden in den Ferien keine Beiträge erhoben, wären die daraus resultierenden, unregelmäßigen Monatsbeiträge entsprechend höher.

Kann ich vor den Sommerferien abmelden, und nach den Sommerferien wieder anmelden?


Nein, das geht wegen der oben beschriebenen Gründe nicht. Es gibt für Ausnahmefälle die außerordentliche Kündigung. Hierzu muss entweder Wegzug oder eine längere Krankheit nachgewiesen werden. Eine außerordentliche Kündigung muss zusätzlich von der Schulleitung genehmigt werden.

Was kostet eine halbe Stunde Einzelunterricht im Monat?


30 Minuten wöchentlicher Einzelunterricht ist die meist gewählte Unterrichtsform und kostet monatlich 62,00 Euro.

Gibt es Vergünstigungen?


Ja, gibt es. Die Familienermäßigung und die Sozialermäßigung.


Können wir für den Anfang ein Instrument ausleihen?


Ja, sofern im Bestand der Musikschule vorrätig. Das Ausleihen ist kostenlos!

Wir wollen nur einmal ausprobieren. Geht das?


Ja, es gibt einen Taste-it Kurs. Dieser beinhaltet 2 x 30 Minuten Einzelunterricht zu einmalig 44,00 Euro.

Gibt es die Möglichkeit, Unterrichtsstunden zu unregelmäßigen Zeiten zu erhalten?


Diese gibt es. Unsere AboCard enthält 6 x 30 Minuten Einzelunterricht zu einmalig 130,00 Euro. Diese sechs Unterrichtseinheiten können individuell mit dem Instrumentallehrer vereinbart werden.