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Bewirtung des Mühlensaals
Auf Ziffer 9 der Entgeltrichtlinie für die Benützung des Mühlensaals wird besonders hingewiesen. Danach erfolgt die Bewirtung im Mühlensaal bei öffentlichen, privaten und gewerblichen bzw. betrieblichen Veranstaltungen ausschließlich durch den jeweiligen Pächter der Gastronomie im Erdgeschoss des Wirtschaftsgebäudes. Eventuell hiervon abweichende Vereinbarungen zwischen den jeweiligen Nutzern, Veranstaltern oder Organisationen und dem Pächter bleiben hiervon unberührt.
Ihre
Stadtverwaltung Oberkochen