Stadtnachrichten

Der Gemeinderat beriet und beschloss am 29. Januar 2024


Anwesend: Bürgermeister und 16 Stadträte

Abwesend: Stadträte Beck und Bihlmaier (beide entschuldigt)

In der Sitzung vom vergangenen Montag wurde die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2024 verabschiedet. Der Gemeinderat nahm die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Oberkochen GmbH, der Gesellschaft für Energieversorgung Ostalb - GEO und der Servicegesellschaft für Facility Management und Anlagen – S.O.F.A. zur Kenntnis. Außerdem wurde das Gremium über den Zwischenbericht zur kommunalen Wärmeplanung informiert. Der Auftrag für die Projektsteuerung zum Neubau einer Sport- und Veranstaltungshalle (Mehrzweckhalle) inkl. zentraler Produktionsküche (Dreißentalhalle) wurde vergeben. Im Zusammenhang mit der Sanierung des Waldspielplatzes an der Kolpinghütte wurde der Vorentwurf und die Kostenschätzung genehmigt sowie ein entsprechender Baubeschluss gefasst. Ferner beschloss das Gremium die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) und die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet „Bahnhofstraße – Kapellenweg“. Zu guter Letzt wurde der Berichtsentwurf zur Lärmaktionsplanung Stufe 4 zur Kenntnis genommen.

1. Bürgerfragestunde

Anfragen aus der Mitte der Bürgerschaft wurden wie folgt beantwortet:

Die Anregung zur punktuellen Verbreiterung der Straße "Kreuzmühle" bzw. die Schaffung von Ausweichmöglichkeiten wurde aufgenommen und wird geprüft.

Die öffentliche Toilette am Bahnhof ist eine städtische Toilette. Diese Toilette werde täglich gereinigt. Trotzdem werde die Toilette regelmäßig stark verschmutzt. Es werde eine häufigere Reinigung in Aussicht gestellt. Es wird daher nochmals dringend an die Vernunft der Bürger appelliert, auch Rücksicht auf die Mitmenschen zu nehmen.

2. Zwischenbericht zur kommunalen Wärmeplanung

Durch das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) hat das Land bestimmte Klimaschutzziele formuliert und festgeschrieben. Diese Ziele beziehen sich auf die Sektoren Verkehr, Strom- und Wärmeerzeugung. Für alle gilt, dass die Verringerung der Treibhausgas-Emissionen einerseits durch die Einsparung von Energie und andererseits durch die klimaneutrale Erzeugung des verbleibenden Bedarfs erfolgen muss.

Der Wärmesektor verzeichnet dabei den größten Anteil am Endenergiebedarf, weshalb die Erreichung der Klimaneutralität hier eine besondere Herausforderung und gleichzeitig ein enormes Potenzial zur Einsparung von Treibhausgas-Emissionen darstellt.

Aufgrund der geringen Transformationsgeschwindigkeit im Sektor Wärme hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung (Wärmewende), wurde durch die Landesregierung die kommunale Wärmeplanung (KWP) als Werkzeug eingeführt. Diese hat die Aufgabe, auf kommunaler Ebene Transparenz über die derzeitige Wärmeversorgungsstruktur und den Wärmebedarf sowie der damit verbundenen lokalen Potenziale zu schaffen. Darüber hinaus wird im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung ein Zielbild einer klimaneutralen Wärmeversorgung ab 2040 und ein Transformationspfad mit konkreten Maßnahmen zur Zielerreichung erarbeitet.

Im August 2022 wurde eine Förderung der KWP der Stadt Oberkochen beim Land beantragt und die Durchführung nach Bewilligung im Mai 2023 in Angriff genommen. Der Förderzeitraum erstreckt sich noch bis Ende April 2024. Bis dahin werden für Oberkochen ein individueller Wärmeplan erstellt, mögliche Eignungsgebiete für Wärmenetze ermittelt, Maßnahmen zur Zielerreichung erarbeitet und die Ergebnisse in einer Öffentlichkeitsveranstaltung vorgestellt.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind die grundlegende Datenerhebung sowie die Auswertung und Aufbereitung der gesammelten Daten abgeschlossen.

Der Gemeinderat nahm vom Zwischenbericht zur kommunalen Wärmeplanung Kenntnis.

3. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024

Der vorgelegten Haushaltssatzung und dem Zahlenwerk 2024 wurde bei einer Gegenstimme mehrheitlich zugestimmt.. Auf die ausführliche Berichterstattung an anderer Stelle dieser Amtsblattausgabe wird verwiesen.

4. Wirtschaftsplan 2024 der Stadtwerke Oberkochen GmbH

Der Gemeinderat nahm den Wirtschaftsplan 2024, den Finanzplan 2025 bis 2027 sowie den Stellenplan der Stadtwerke Oberkochen GmbH wie folgt zur Kenntnis:

Erfolgsplan

Einnahmen/Ausgaben:  2.404.202,44 €

Vermögensplan

Einnahmen/Ausgaben:  8.884.456,90 €

Gesamtbetrag der Kreditermächtigung:  5.834.240,00 €

Der geplante Gewinn beträgt 154.265,47 €

Der Bürgermeister wurde ermächtigt, den vorliegenden Wirtschaftsplan mit Finanzplan und Stellenplan in der Gesellschafterversammlung zu beschließen.

5. Wirtschaftsplan der Gesellschaft für Energieversorgung Ostalb - GEO für das Jahr 2024

Der Gemeinderat nahm den Wirtschaftsplan der Gesellschaft für Energieversorgung Ostalb mbH – GEO für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt ohne Einwendungen zur Kenntnis:

Erfolgsplan

Erträge:  16.829.800 €

Aufwendungen:  16.255.300 €

Geplanter Jahresüberschuss:  574.500 €

Vermögensplan

Deckungsmittel aus laufender Geschäftstätigkeit:  1.861.800 €

Einnahmen aus Finanzierungstätigkeit:  8.038.200 €

Summe Einnahmen des Vermögensplans:  9.900.000 €

Finanzbedarf:  9.900.000 €

Der Jahresüberschuss wird wie folgt verwendet:

Abführung entsprechend Kapitalanteilen:  191.500 €

Zuführung an die Gewinnrücklage:  383.000 €

Höchstbetrag der Kassenkredite:  1.000.000 €

Der Bürgermeister wurde ermächtigt, die Geschäftsführung zur Durchführung weiterer dem Gesellschaftszweck dienenden Investitionen unter Abwägung von Risiken und Chancen zu ermächtigen und den vorliegenden Wirtschaftsplan in der Gesellschafterversammlung zu beschließen. Zudem wurde der Bürgermeister ermächtigt, der Vergabe der Wirtschaftsprüfung für das Jahr 2023 an die Baker Tilly GmbH & Co. KG zuzustimmen.

6. Wirtschaftsplan der Servicegesellschaft Oberkochen für Facility Management und Anlagen - S.O.F.A. für das Jahr 2024 mit Finanzplan 2025 bis 2029

Der Bürgermeister wurde ermächtigt, den vorgelegten Wirtschaftsplan 2024 mit Finanzplan 2025 bis 2029 in der Gesellschafterversammlung mit folgenden Zahlen zu beschließen:

Erfolgsplan

Einnahmen/Ausgaben:  1.241.000 €

Vermögensplan

Einnahmen/Ausgaben:  37.000 €

Der geplante Gewinn beträgt:  16.000 €

Gesamtbetrag der Kreditermächtigung:  100.000 €

7. Neubau einer Sport- und Veranstaltungshalle (Mehrzweckhalle) inkl. zentraler Produktionsküche (Dreißentalhalle); Beauftragung der Projektsteuerung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.01.2023 einen Baubeschluss auf Grundlage der Entwurfsplanung und Kostenberechnung zum Neubau einer Schul- und Veranstaltungshalle inkl. zentraler Produktionsküche (Dreißentalhalle) am Standort Dreißentalstraße 12/2 gefasst. Aufgrund der positiven Erfahrungen beim Bau des Sportzentrums und der Größe der umfangreichen Baumaßnahme soll ein Ingenieurbüro unterstützend mit der Projektsteuerung beauftragt werden.

Da die Baumaßnahme über dem Schwellenwert liegt, wurde ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 51 VgV gewählt, welches am 30.10.2023 mit der Beendigung des Teilnahmewettbewerbs die erste Verhandlungsrunde erreicht hat. In dieser Runde waren 15 wertbare Teilnahmeanträge eingegangen.

Nach § 75 Abs. 6 VgV konnte die Auswahl durch ein Losverfahren auf 5 Teilnehmer reduziert werden. Der anschließenden Angebotsaufforderung kamen 4 Bieter nach, die sich in einer zweiten Runde am 17.01.2024 einem Gremium der Stadtverwaltung präsentierten. Bewertet wurden Erfahrung, Qualifikation, Organisation, Verfügbarkeit und das Honorar.

Aus einer gemeinsamen Bewertung ging das Büro Melchers und Pachner, Schwaigern, als Gewinner hervor.

Der Auftrag für die Projektsteuerung zum Neubau einer Sport- und Veranstaltungshalle wurde vom Gremium einstimmig an die bestbewertete Bieterin, das Büro Melchers und Pachner Projektmanagement, Schwaigern, zum Angebotspreis von 357.000 € inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer vergeben.

8. Sanierung Waldspielplatz an der Kolpinghütte; Genehmigung Vorentwurf und Kostenschätzung (Baubeschluss)

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen stellte die FBO-Fraktion am 21.12.2022 u.a. den Antrag, den Waldspielplatz an der Kolpinghütte zu reaktivieren und die Firma KuKuk Freiflug mit einer Planung dafür zu beauftragen. Am 17.05.2023 hat der Gemeinderat die Planungen hierzu beauftragt.

Vorgabe war, auf der Grünfläche unmittelbar vor der Kolpinghütte einen Spielbereich für Kinder bis 3 Jahre mit altersgerechten Spielgeräten zu schaffen. In dem angrenzenden Waldstück neben der Kolpinghütte ist ein weiterer Spielbereich für Kinder ab 3 Jahre geplant, welcher Spielen und Lernen vereinen soll. Die bestehende Schaukelanlage soll integriert und auch die Seilbahn reaktiviert werden.

Die Kosten für das Projekt werden aktuell auf insgesamt 175.000 Euro geschätzt.

Im Hinblick auf die Sanierung des Waldspielplatzes an der Kolpinghütte genehmigte das Gremium einstimmig den Vorentwurf und die Kostenschätzung, Stand 13.12.2023 und fasste einen entsprechenden Baubeschluss.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahme in Haushaltsjahr 2024 auszuschreiben und umzusetzen.

9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)

Für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Straßenlaternen, Gehwege etc.) müssen die Kommunen von den Anliegern Erschließungsbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erheben. Hierfür bedarf es einer Erschließungsbeitragssatzung. Aufgrund rechtlicher Anpassungen im Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg und verschiedener Gerichtsentscheidungen ist eine Änderung der Erschließungsbeitragssatzung notwendig.

Auf die ausführliche Berichterstattung an anderer Stelle dieser Amtsblattausgabe wird verwiesen.

10. Bebauungsplan Nr. 56 "Bahnhofstraße - Kapellenweg"; Verlängerung der Veränderungssperre

Der Gemeinderat beschloss die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet „Bahnhofstraße – Kapellenweg“.

Auf die ausführliche Berichterstattung an anderer Stelle dieser Amtsblattausgabe wird verwiesen.

11. Lärmaktionsplanung Stufe 4 der Stadt Oberkochen; Vorstellung des Berichtsentwurfs

Die Stadt Oberkochen ist aufgrund der hohen Verkehrsbelastungen im Zuge der Bundesstraße B 19 verpflichtet, im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie eine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung zur Stufe 4 durchzuführen. Für die Stadt Oberkochen ist die Beeinträchtigung durch Straßenverkehrslärm auf allen Straßen im Stadtgebiet, die im Querschnitt einen durchschnittlichen Tagesverkehr (Montag bis Sonntag, Mittelwert eines ganzen Jahres) von 8.200 Kfz/24h und mehr aufweisen, zu untersuchen. Dies trifft lediglich auf die Bundesstraße B 19 zu.

Das Ingenieurbüro BERNARD Gruppe ZT, Aalen, hat im Auftrag der Stadt Oberkochen einen Bericht zur Lärmaktionsplanung Stufe 4 entworfen. Hierüber wird die Öffentlichkeit informiert (Einbringung). Eine Beteiligung der Bevölkerung ist im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgesehen. Die Unterlagen werden hierzu im Rathaus im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauwesen sowie auf der Internetseite der Stadtverwaltung veröffentlicht. Zeitgleich wird den Behörden und Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 20.03.2024 sowie in der Gemeinderatssitzung am 08.04.2024 werden dann die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung gemeinsam mit der Lärmaktionsplanung Stufe 4 vorgestellt und als Schlussbericht beraten.

In diesem Zusammenhang nahm der Gemeinderat den Berichtsentwurf zur Lärmaktionsplanung Stufe 4 zur Kenntnis.