Änderung bei der Einreichung von Baugesuchen
Zum 25. November 2023 ist das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ vom 20.11.2023 in Kraft getreten, welches u. a. auch verschiedene Änderungen der Landesbauordnung (LBO) vorsieht. Anträge und Bauvorlagen, welche das Gemeindegebiet betreffen, sind danach ab sofort direkt bei der unteren Baurechtsbehörde
Landratsamt Ostalbkreis
Baurecht und Naturschutz
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
kreisbaumeisterstelle.aalen(at)ostalbkreis.de
und nicht mehr über die Stadt Oberkochen einzureichen. Ab dem Jahr 2025 sind die Baugesuche zudem rein elektronisch einzureichen.
Beschränkung der Nachbarbenachrichtigung
Eine Benachrichtigung durch die Stadt Oberkochen erfolgt auf Veranlassung und nach Maßgabe der unteren Baurechtsbehörde nur noch bei Angrenzern und hier nur noch in den Fällen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften (sog. AAB-Fälle). AAB sind nunmehr antragspflichtig.
Um Beachtung wird gebeten.