Flächennutzunsgplan-Einzeländerung "Interkommunales Gewerbegebiet Königsbronn - Heidenheim - Oberkochen" (G 3.5)
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der Beteiligung zum Entwurf
Zeitraum der Beteiligung: | 27.12.2022 bis 15.02.2023 | |
Erörterungsverhandlung: | kein Termin |
Worum es geht:
Gegenstand der Einzeländerung ist die Darstellung einer gewerblichen Baufläche G 3.5 im Süden des Stadtgebietes zwischen der Bundesstraße 19 und der Bahnlinie. Die Gemeinde Königsbronn hat im Anschluss an diese Fläche ebenso eine gewerbliche Baufläche auf dem Gemeindegebiet Königsbronn dargestellt.
Bekanntmachung
Bekanntmachung im Amtsblatt "Bürger und Gemeinde" am 16.12.2022, KW 50 (pdf)
Flächennutzungsplan-Einzeländerung „Interkommunales Gewerbegebiet Königsbronn – Heidenheim – Oberkochen“ (G 3.5) - Entwurf vom 23.11.2022
Planzeichnung (pdf)
Begründung mit Umweltbericht (pdf)
Umweltrelevante Stellungnahmen zum Vorentwurf
Stellungnahme Regierungspräsidium Stuttgart vom 15.01.2019 (pdf)
Stellungnahme Regierungspräsidium Tübingen vom 03.01.2019 (pdf)
Stellungnahme Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 22.12.2018 (pdf)
Stellungnahme Regionalverband Ostwürttemberg vom 11.01.2019 (pdf)
Stellungnahme Landratsamt Ostalbkreis vom 08.01.2019 (pdf)
Stellungnahme Landratsamt Heidenheim vom 27.12.2018 (pdf)
Stellungnahme der Geschäftsstelle der Bauernverbände Göppingen, Heidenheim, Ostalb vom 07.01.2019 (pdf)
Stellungnahme Landesnaturschutzverband BW vom 12.01.2019 (pdf)
Einsichtnahme und Stellungnahme
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Einsichtnahme der Unterlagen während der üblichen Dienststunden im Rathaus in 73447 Oberkochen, Eugen-Bolz-Platz 1, im Flur des 4. Obergeschosses (Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauwesen):
montags bis mittwochs 09:00 bis 11:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr donnerstags 09:00 bis 11:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr freitags 09:00 bis 12:00 Uhr
An Heiligabend (24.12.), Silvester (31.12.) und Heilige Drei Könige (06.01.) ist das Rathaus geschlossen.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zur Planung äußern. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist auch über das Beteiligungsformular online abgegeben werden.
Soweit bereits zum Vorentwurf geäußert oder Stellung genommen wurde, ist dieses zu wiederholen.
Nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Telefon: 07364/27-403) haben Sie die Möglichkeit, die Planung mit einem sachkundigen Beschäftigten des Geschäftsbereichs zu erörtern.
Wichtiger Hinweis
Aufgrund der Corona-Pandemie kann es sein, dass das Rathaus in diesem Zeitraum nur eingeschränkt frei zugänglich ist. Bitte informieren Sie sich vorab unter der Telefon-Nummer 07364/27-0 über die aktuelle Situation. Bitte beachten Sie die geltenden Hygienevorschriften und vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin.
Beteiligungsformular