FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2025 MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN DER STADT OBERKOCHEN

Rechtskräftiger Flächennutzungsplan

Die Rahmenbedingungen und die gesellschaftlichen Ziele haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) kommt einer Neuaufstellung gleich. Neu aufgenommen wird der Landschaftsplan.

Der Gemeinderat hat am 7. Mai 2012 den Planfeststellungsbeschlusss zum FNP 2025 mit integriertem Landschaftsplan gefasst.

Mit Bescheid vom 24. Oktober 2012 hat das Landratsamt Ostalbkreis den FNP 2025 teilweise genehmigt. Ausgenommen von der Genehmigung sind die Gebiete W 1.12 "Erweiterung Wolfertstal" und G 3.4 "Oberkochen Süd, Teil II".

Mit Ausnahme der vorgenannten Gebiete, ist der FNP 2025 seit 9. November 2012 rechtskräftig.

Mit Bescheid vom 21. Januar 2014 hat das Landratsamt Ostalbkreis das Gebiet G 3.4 "Oberkochen Süd, Teil II" genehmigt. Der FNP 2025 für dieses Gebiet ist seit dem 31. Januar 2014 rechtskräftig.

Eine Erweiterung des Gebiets G 3.4 "Oberkochen Süd, Teil II" wurde mit Bescheid des Landratsamtes Ostalbkreis vom 20. Januar 2016 genehmigt. Der FNP für dieses Gebiet ist seit dem 6. Februar 2016 rechtskräftig.

Die Flächennutzungsplan-Einzeländerung für die Gewerbebaufläche G 3.5 „Oberkochen Süd, Teil III“ wurde mit Bescheid des Landratsamtes Ostalbkreis vom 2. September 2022 genehmigt. Der FNP für dieses Gebiet ist seit dem 30. September 2022 rechtskräftig.