Flächennutzungsplan und Landschaftsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet. Er stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung sowie die sich daraus ergebende Art der einzelnen Nutzungen dar. Wesentlicher Inhalt ist demnach die Darstellung der bestehenden und der in der Zukunft vorgesehenen Bodennutzungen.

Hierzu gehören beispielsweise Flächen für Wohn- und Gewerbegebiete oder für die Infrastruktur, aber auch nicht bebaute Flächen. Die Flächen werden dabei nicht exakt parzellenscharf dargestellt, sondern lediglich grobflächig. Die einzelnen Bedarfe sind prognostisch für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren zu ermitteln.

Im Vorfeld einer Flächennutzungsplanung werden dazu einige Untersuchungen, zum Beispiel über die Bevölkerungs- oder die Verkehrsentwicklung oder die artenschutzrechtlich zu beachtenden Gegebenheiten, durchgeführt. Gesetzliche Grundlage ist hauptsächlich § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der FNP besteht aus einem zeichnerischen Teil - dem eigentlichen Plan - sowie einer Begründung mit Umweltbericht.

Der FNP ist für die Stadt Oberkochen und die Behörden bindend, allerdings besitzt er keine unmittelbare Rechtswirkung für die Bürger und schafft somit kein individuelles Baurecht. Lediglich für Baumaßnahmen im Außenbereich ist er von Bedeutung.

Der bisherige FNP der Stadt Oberkochen stammt aus dem Jahr 1990. Er ist aufgrund der tatsächlichen Entwicklungen, der veränderten Bedürfnisse und Prognosen überholt. Eine grundlegende Überarbeitung ist mit dem heute  gültigen FNP 2025 erfolgt.

Als Weiteres wurde das Verfahren zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans "Windenergie" eingeleitet. Ziel der Planung ist es, geeignete Flächen für raumbedeutsame Windenergieanlagen auf der gesamten Gemarkung zu finden und diese in sogenannten Konzentrationszonen darzustellen.

Im Verfahren zur Aufstellung, Fortschreibung oder Änderung eines FNP werden die Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange in die Planung einbezogen und abgewogen.

Da der Schutz der Umwelt eine immer größere Rolle spielt, wird parallel zum FNP ein sogenannter Landschaftsplan (LP) erstellt, der die Zielsetzungen und Maßnahmen des Naturschutzes, der Landespflege und der Erholung darstellt. Seine Inhalte gehen, soweit erforderlich und geeignet, in den Flächennutzungsplan ein.