Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans "Windenergie" der Stadt Oberkochen


Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf
 
Zeitraum der Beteiligung:   15.10.2012 bis 15.11.2012
     
Erörterungsverhandlung:    kein Termin

Worum es geht:


Ziel und Zweck der Planung ist es, geeignete Räume bzw. Flächen für raumbedeutsame Windenergieanlagen zu finden und diese in sog. Konzentrationszonen darzustellen. Außerhalb dieser Konzentrationszonen ist die Realisierung derartiger Windenergieanlagen ausgeschlossen.
Der Teilflächennutzungsplan "Windenergie" wird auf der Grundlage des FNP 2025 aufgebaut. Als sachlicher Teilflächennutzungsplan (§ 5 Abs. 2b BauGB) ist dieser rechtlich selbständig vom daneben bestehenden FNP 2025.

Gutachten und Stellungnahmen

Einsichtnahme und Stellungnahme

  • Einsichtnahme der Unterlagen während der üblichen Dienststunden im Rathaus in 73447 Oberkochen, Eugen-Bolz-Platz 1, im Flur des 4. Obergeschosses (Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauwesen):

    montags bis mittwochs  09:00 bis 11:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    donnerstags  09:00 bis 11:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
    freitags  09:00 bis 12:00 Uhr

    Nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Telefon: 07364/27-403) haben Sie die Möglichkeit, die Planung mit einem sachkundigen Beschäftigten des Geschäftsbereichs zu erörtern.
    Es wird darauf hingewiesen, dass die förmliche Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB nur im Flur des Geschäftsbereichs Stadtplanung und Bauwesen im 4. Obergeschoss vorgenommen wird. Auskünfte werden dort gegeben.

    Alle hier gezeigten Daten und Unterlagen dienen der Information über das laufende Fortschreibungsverfahren. Diese Bereitstellung von Informationen ist ein zusätzliches und freiwilliges Angebot der Stadt Oberkochen. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit sind nur die ausgelegten Unterlagen im Flur des Geschäftsbereichs Stadtplanung und Bauwesen im 4. Obergeschoss maßgeblich.

    Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist (Zeitraum der Beteiligung) schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Oberkochen, Eugen-Bolz-Platz 1, 73447 Oberkochen abgegeben werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist auch über das eingerichtete Beteiligungsformular online abgegeben werden.
  • Beteiligungsformular