Aufstellung des Bebauungsplans "SCHWÖRZ II", 1. Änderung
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BAUGESETZBUCH (BAUGB) IM RAHMEN DER BETEILIGUNG ZUM 2. ENTWURF
Zeitraum der Beteiligung: | 18.11.2019 bis 20.12.2019 | |
Erörterungsverhandlung: | keine |
Worum es geht:
Das Plangebiet wird derzeit als Festplatz, Sporthalle (Schwörzhalle) und Skateranlage genutzt. Mit der vorliegenden Änderung soll die planungsrechtliche Grundlage für den Bau einer Sporthalle sowie eines Schwimmbades geschaffen werden. Hierfür wird das Gebiet als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Sport- und Veranstaltungshalle mit Freizeitbad“ ausgewiesen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne Umweltbericht aufgestellt.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Schwörz II", 1. Änderung - 2. Entwurf
- Deckblatt (pdf)
- Verfahrensvermerke (pdf)
- Planzeichnung (pdf)
- Textteil (pdf)
- Begründung (pdf)
- Veröffentlichung im Amtsblatt Bürger und Gemeinde (pdf)
Gutachten und Stellungnahmen
Die Anlagen zur Begründung können bei Bedarf im GB Stadtplanung und Bauwesen (4. OG) im Rathaus Oberkochen zu den üblichen Dienststunden eingesehen werden
- Bodengutachten
- Hydrogeologisches Gutachten
- Schalltechnisches Gutachten
Einsichtnahme und Stellungnahme
Die Auslegung findet im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauwesen im Rathaus Oberkochen, Eugen-Bolz-Platz 1, 4. Obergeschoss, zu den üblichen Dienstzeiten statt:montags bis mittwochs: | 09:00 bis 11:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
donnerstags: | 09:00 bis 11:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
freitags | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Die Pläne hängen mit dem Textteil und der Begründung dort zur allgemeinen Einsichtnahme auf dem Flur aus.
Nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Telefon: 07364 27-403) haben Sie die Möglichkeit, die Planung mit einem sachkundigen Beschäftigten des Geschäftsbereichs zu erörtern.
Entsprechend der beigefügten Veröffentlichung wurden folgende Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf des Bebauungsplans in den 2. Entwurf eingearbeitet:
- Redaktionelle Konkretisierungen, wie zum Beispiel Mindestqualität bei Pflanzgeboten gilt für Bäume, Angabe der Flurstücksnummer des Schwarzen Kochers, Eintragung der Bestandshöhenlinien und einheitliche Verwendung des Begriffes Einfriedung.
- Redaktionelle Anpassungen und Ergänzungen, wie zum Beispiel beim Hinweis zum Denkmalschutz und der zeichnerischen Unschärfe der Flurstücksgrenze.
- Ergänzende Ausführungen in der Begründung zum Bebauungsplan zu den Grundsätzen der Bauleitplanung (§ 1 Abs. 3 bis 5 des Baugesetzbuches – BauGB) und zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden (§ 1a Abs. 2 BauGB).
- Anpassung der Pflanzgebote und der Pflanzbindungen an die sich inzwischen weiterentwickelte Bauplanung des neuen Schwimmbades sowie des Sport- und Veranstaltungshallenneubaus.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist auch direkt über das Beteiligungsformular online abgegeben werden.