Kapellensteige

frühzeitige öffentlichkeitsbeteiligung

Aufstellung des Bebauungsplans "Kapellensteige"


Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der Beteiligung zum Vorentwurf

Zeitraum der Beteiligung: 18.03.2019 bis 23.04.2019
Erörterungsverhandlung: kein Termin

Worum es geht

Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Wohnbauflächen und wird gem. § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Bebauungsplan "Kapellensteige" – ‚Städtebaulicher Entwurf (Vorentwurf)


Bebauungsplan (Planzeichnung) (pdf)
Abgrenzungsplan (pdf)
Begründung (pdf)

Einsichtnahme und Stellungnahme


Einsichtnahme der Unterlagen während der üblichen Dienststunden im Rathaus in 73447 Oberkochen, Eugen-Bolz-Platz 1, im Flur des 4. Obergeschosses (Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauwesen):

montags bis mittwochs 09:00 - 11:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
donnerstags 09:00 - 11:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
freitags 09:00 - 12:00 Uhr

Nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Telefon: 07364 27-403) haben Sie die Möglichkeit, die Planung mit einem sachkundigen Beschäftigten des Geschäftsbereichs zu erörtern.

Es wird darauf hingewiesen, dass die förmliche Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB nur im Flur des Geschäftsbereichs Stadtplanung und Bauwesen im 4. Obergeschoss vorgenommen wird. Auskünfte werden dort gegeben.

Alle hier gezeigten Daten und Unterlagen dienen der Information über das laufende Bebauungsplanverfahren. Diese Bereitstellung von Informationen ist ein zusätzliches und freiwilliges Angebot der Stadt Oberkochen. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit sind nur die ausgelegten Unterlagen im Flur des Geschäftsbereichs Stadtplanung und Bauwesen im 4. Obergeschoss maßgeblich.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist (Zeitraum der Beteiligung) schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Oberkochen, Eugen-Bolz-Platz 1, 73447 Oberkochen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist auch über das eingerichtete Beteiligungsformular online abgegeben werden.