Dienstleistung

Wasseranschluss anmelden

Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss.
Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das die Gemeinde selbst oder ein städtischer Tochterbetrieb.

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Mitarbeiter
  • Steuern und Abgaben, Wasser- und Abwassergebühren, Sekretariat, Liegenschaften
  • Steuern und Abgaben, Wasser- und Abwassergebühren, Sekretariat, Liegenschaften
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zuständige Stelle

die Gemeinde beziehungsweise das örtliche Versorgungsunternehmen

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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen
Wenn Sie ein Haus, eine Wohnung, ein Gebäude oder ein Grundstück besitzen oder vermieten, müssen Sie einen Wasseranschluss bei der zuständigen Behörde anmelden.

Installationsbetriebe stellen den Antrag auf Wasserversorgung in Ihrem Auftrag beim Versorgungsunternehmen, wenn Sie den Anschluss einrichten lassen.

Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an das Versorgungsunternehmen wenden. Dann wird ein schriftlicher Versorgungsvertrag geschlossen. Sie können eine mündliche Vereinbarung zur Wasserversorgung treffen. Das Versorgungsunternehmen muss diese Vereinbarung dann schriftlich als Vertrag bestätigen.

Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Sie müssen auch Abwassergebühren bezahlen. Die abgerechnete Abwassermenge entspricht meist der Menge des verbrauchten Frischwassers.

Beachten Sie bitte die Information bzgl.
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Verfahrensablauf

Wenn Sie den Anschluss durch einen Installationsbetrieb einrichten lassen, stellt dieser in der Regel in Ihrem Auftrag den Antrag auf Wasserversorgung beim Versorgungsunternehmen.

Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an das Versorgungsunternehmen wenden. In der Regel schließt dieses mit Ihnen einen Versorgungsvertrag ab. Dazu bekommen Sie einen Versorgungsvertrag zugeschickt. Unterschreiben Sie ihn und schicken Sie ihn zurück.

Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Gleichzeitig fallen Abwassergebühren an. Die abgerechnete Abwassermenge richtet sich meist nach der Menge des verbrauchten Frischwassers.

Wie Sie Ihr Haus an die örtliche Wasserversorgung anschließen lassen können, erfahren Sie auch im Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".

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Erforderliche Unterlagen
  • Lageplan
  • gegebenenfalls Inbetriebsetzungsanzeige nach Realisierung des Anschlusses
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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Das Versorgungsunternehmen kann für die Einrichtung und Wartung des Anschlusses Kostenerstattung verlangen.

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Sonstiges

Vor allem bei Neubauten kann die Ausführung einer Mehrspartenhauseinführung Vorteile bringen.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu