Liegenschaftskataster - Errichtung eines Gebäudes melden
Wenn Sie ein Gebäude errichten, müssen Sie das anzeigen. Die Anzeige ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch nach jedem Neu- oder Anbau muss die Gebäudeaufnahme in das Liegenschaftskataster erfolgen.
Melden Sie die Errichtung des Gebäudes nicht, werden bauliche Veränderungen durch die Vermessungsbehörden oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder Vermessungsingenieurinnen aufgenommen und im Liegenschaftskataster nachgewiesen.
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Vorzimmer Stadtplanung und Bauwesen
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Steuern und Abgaben, Wasser- und Abwassergebühren, Sekretariat, Liegenschaften
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Vorzimmer Baurecht
- Das Grundstück steht im Eigentum von Ihnen oder Sie sind erbbauberechtigte Person.
- Sie möchten ein Gebäude errichten, in seiner Grundfläche ändern oder abreißen.
Sie müssen die Errichtung des Gebäudes bei der zuständigen Stelle formlos anzeigen. Teilen Sie dabei die Höhe der Baukosten mit.
Sie können die zuständige Stelle schriftlich, telefonisch oder per E-Mail informieren. Die Behörde aktualisiert daraufhin das Liegenschaftskataster.
Hinweis: Sie können auf die Anzeige verzichten, wenn Sie Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsingenieurinnen mit der Durchführung der notwendigen Vermessungsaufgaben beauftragen.
keine
je nach Format und Umfang des Auszugsinhalts