Stadtnachrichten

Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Oberkochen – Königsbronn
Haushaltssatzung für das Jahr 2024


Auf Grund von §18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 81 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 28.11.2024 folgende

Haushaltssatzung

für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1.

im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

EUR

1.1

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

85.301

1.2

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

85.301

1.3

Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6

Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7

Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

2.

im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

85.301

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

59.400

2.3

Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

25.901

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

15.000

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

15.000

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

0

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

25.901

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

0

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

25.901

                                  

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen  (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

0

EUR,

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

0

EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

50.000

EUR.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Das Landratsamt Ostalbkreis hat mit Erlass vom 03.12.2024, Aktenzeichen I/11-902.41 gemäß § 121 Abs. 2 GemO i.V.m. § 18 GKZ die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt.

Die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan wird in der Zeit von Montag, 09.12.2024 bis Dienstag 17.12.2024 während den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Königsbronn, Zimmer 14, öffentlich ausgelegt.

Königsbronn, 06.12.2024

gez. Jörg Weiler

(Verbandsvorsitzender)