Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Oberkochen – Königsbronn
Haushaltssatzung für das Jahr 2024
Auf Grund von §18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 81 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 28.11.2024 folgende
Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1.
im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
EUR
1.1
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
85.301
1.2
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
85.301
1.3
Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
0
1.4
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6
Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7
Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
0
2.
im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
85.301
2.2
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
59.400
2.3
Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
25.901
2.4
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
15.000
2.5
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
15.000
2.6
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
0
2.7
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
25.901
2.8
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
0
2.9
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
0
2.10
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
0
2.11
Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
25.901
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
0
EUR,
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
0
EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
50.000
EUR.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Das Landratsamt Ostalbkreis hat mit Erlass vom 03.12.2024, Aktenzeichen I/11-902.41 gemäß § 121 Abs. 2 GemO i.V.m. § 18 GKZ die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt.
Die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan wird in der Zeit von Montag, 09.12.2024 bis Dienstag 17.12.2024 während den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Königsbronn, Zimmer 14, öffentlich ausgelegt.
Königsbronn, 06.12.2024
gez. Jörg Weiler
(Verbandsvorsitzender)