1. Familienermäßigung
Besuchen mehrere Geschwister oder Elternteile aus einer Familie die Musikschule, so sind
für die 1. Person die vollen Schulentgeltsätze (100 Prozent),
für die 2. Person 85 Prozent,
für die dritte und jede weitere Person 75 Prozent
des Schulentgelts zu entrichten.
Die Ermäßigung richtet sich in der Reihenfolge nach dem Lebensalter der Personen.
2. Sozialermäßigung
Schülern, bei denen die Erhebung von Schulentgelt eine wirtschaftliche Härte bedeutet, wird auf Antrag eine Ermäßigung auf das Schulentgelt gewährt.
Eine wirtschaftliche Härte liegt vor, wenn der Schüler bzw. sein Erziehungsberechtigter Leistungen nach dem SGB II ( Arbeitslosengeld II ) bezieht. Die Ermäßigung beträgt 75 Prozent des Unterrichtsentgelts.
4. Leihinstrumente
Grundsätzlich muss der Schüler bei Beginn des Unterrichts ein Instrument besitzen. Streich-, Holz- und Blechblasinstrumente können jedoch im Rahmen der Bestände der Musikschule für die Dauer von sechs Monaten geliehen werden.