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Behinderten-Toiletten (Euroschlüssel)

Mit dem Euro-WC-Schlüssel für Menschen mit Behinderungen können über 6.700 Behinderten-Toiletten in ganz Europa genutzt werden. Er ist an der Zentrale des Rathauses/ im Bürgeramt gegen Pfand (15 Euro) erhältlich und kann selbst oder von einem Beauftragten abgeholt werden. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Schlüssel persönlich vorbeigebracht.

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Voraussetzungen
Berechtigt zum Besitz eines Euroschlüssels sind behinderte Personen, die in Ihrem Schwerbehindertenausweis entweder - unabhängig vom Grad der Behinderung - eines der Merkzeichen aG, B, H, Bl eingetragen haben oder das Merkzeichen G und einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 eingetragen haben.
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Erforderliche Unterlagen
Schwerbehindertenausweis mit entsprechendem Eintrag; Ärztliche Stellungnahme bei Morbus Cron oder Colitis Ulcerosa
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Kosten/Leistung
Pfand  15 Euro
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Weitere Hinweise

Schwerbehindertentoiletten in Oberkochen:  Bei der Dreißentalschule und im städtischen Friedhof

Das Eurozylinderschloss und der Euroschlüssel stellen seit 1986 ein europaweit einheitliches Schließsystem für behindertengerechte Anlagen, die mittlerweile nahezu flächendeckend in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu finden sind, dar. Jeder, der im Besitz eines Euroschlüssels ist, kann diese Einrichtungen betreten und nutzen. Es handelt sich beispielsweise um Behindertentoiletten in Städten, öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen, Autobahnrasstätten, Hochschulen, Freizeitanlagen, Kaufhäusern etc.

Dieser spezielle Türöffner ermöglicht den Zugang lediglich einem eingeschränkten Personenkreis, der auf besondere Einrichtungen und Ausgestaltung angewiesen ist. Nötig ist eine gesonderte Sicherung, um die zum Teil sehr kostspieligen Anlagen vor Beschädigung durch Vandalismus zu schützen und die Sauberkeit/Hygiene zu gewährleisten. Insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen müssen die verschiedenen Anlagenelemente ertasten und schätzen daher eine saubere Einrichtung sehr. Durch die eingeschränkte Zahl der Nutzer kann dies sicherlich besser erreicht werden als bei einem freien Zugang für jedermann.

Zu diesem Personenkreis gehören in der Regel Blinde, Sehbehinderte, schwer Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer, Stomaträger, Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen, Multiple Sklerose Erkrankte, Morbus Crohn Erkrankte, Colitis ulcerosa Erkrankte und Menschen mit chronischen Blasen-/Darmleiden.

Nähere Informationen erhalten Sie unter Tel. 27550.
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