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Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten

Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen wie zum Beispiel Salmonellosen sein.

Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.

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Mitarbeiter
  • Stellvertretender Leiter GB Öffentliche Sicherheit und Soziales | Ortspolizeibehörde
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Team
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Zuständige Stelle
Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon:
Fax:
0 73 61 50 34 77
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zuständige Stelle

für die Einhaltung der Hygienevorschriften: die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Voraussetzungen

Sie kommen außerhalb Ihres privaten Bereichs mit bestimmten Lebensmitteln direkt oder indirekt in Kontakt.

Indirekter Kontakt besteht zum Beispiel über Geschirr und Besteck bzw. auch bei der Reinigung davon.

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Verfahrensablauf

In der Regel müssen Sie jede Veranstaltung, die über den privaten Bereich wie zum Beispiel ein Familienfest hinausgeht, genehmigen lassen. Dies ist jedoch keine lebensmittelrechtliche Vorgabe.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

keine

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Sonstiges

Keine

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu