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Abfall und Müll entsorgen

Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise.

Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen. Diese können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.

Über das für Ihre Stadt beziehungsweise Ihren Landkreis geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten des für Sie zuständigen Abfallbetriebes näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten.
Auskunft und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.

Beachten Sie, dass einige wenige Landkreise die Zuständigkeit für das Einsammeln der Abfälle auf ihre Gemeinden übertragen haben. Ob dies in Ihrem Landkreis der Fall ist, erfahren Sie ebenfalls auf den Internetseiten Ihres Abfallbetriebes.

Wenn Sie aus dem Einzugsgebiet eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wegziehen, zahlt Ihnen der Entsorgungsbetrieb zu viel bezahlte Müllgebühren teilweise zurück.

Unterschieden werden muss zwischen Abfall aus privaten Haushalten und gewerblichem Abfall, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Abfallarten wie z.B. Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte besondere Bestimmungen. Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.

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Zuständige Stelle
Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon:
Fax:
0 73 61 50 34 77
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zuständige Stelle

Abfallwirtschaftsamt oder Abfallwirtschaftsbetrieb:

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen und keine Übertragung auf Gemeinden vorliegt: das Landratsamt
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Voraussetzungen

Sie sind gemeldet bei der Stadtverwaltung Ihres Wohnortes.

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Verfahrensablauf

Zur Durchführung der öffentlichen Abfallbewirtschaftung, der Entsorgung von Abfällen aus Privathaushalten und zur Einführung einer kreisweit einheitlichen Abfallbewirtschaftung hat der Ostalbkreis 1992 eine Abfallwirtschaftsgesellschaft gegründet: die "Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH" - GOA.

Briefanschrift:
Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH
Graf-von-Soden-Straße 7
73527 Schwäbisch Gmünd

Besucheranschrift:
Im Wert 2/1
73563 Mögglingen

Telefonnnummer:
07174/2711-0

E-Mail-Adresse/Homepage:
goa(at)goa-online.de
w
ww.goa-online.de
www.mygoa.de (Kundenservice-Portal)

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Erforderliche Unterlagen

in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Hier finden Sie die aktuellen Gebühren:

http://www.goa-online.de/privatkunden/gebuehren-abfallgebuehren.html

Gelbe Säcke sind gebührenfrei

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Sonstiges

Gelbe Säcke erhalten Sie kostenlos im Bürgerbüro im Rathaus Oberkochen.


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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Das Abfallwirtschaftsamt des Ostalbkreises ist für die verschiedenen Entsorgungsmöglichkeiten zuständig.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ostalbkreis.de.

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Zugehörigkeit zu