Die Stadt Oberkochen ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für oberkochen.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Teilweise fehlende Alternativtexte für Bedienelemente auf der Webseite
- Teilweise nicht leere, überflüssige Alt-Attribute bei Layoutgrafiken
- Überschriften sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet oder falsch sortiert
- Zitate sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet
- Absätze sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet
- Webseite ohne Farbe als visuelles Mittel nicht oder nur schlecht nutzbar
- Teilweise zu geringer Kontrast zwischen Text und Hintergrund
- Grafiken und / oder grafische Bedienelemente weisen teilweise zu geringen Kontrast auf
- Fehlermeldungen in Formularen sind teilweise unzureichend
- Angaben in Formular-Feldern werden vor dem Absenden des Formulars nicht automatisch überprüft
- Seiten weisen teilweise Syntaxfehler vor
- PDF-Dokumente die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
- Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
- Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Videos teilweise ohne Untertitel
- Videos teilweise ohne Audiodeskription oder Volltext-Alternative
- Teilweise fehlende oder nicht aussagekräftige Alternativtexte bei Verlinkungen
- Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
- Einbindung externer Software, die nicht vollständig barrierefrei ist. Beispiel: Ratsinformationssystem
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.09.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 06.12.2022 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf oberkochen.de auf Inhalte gestoßen:
- die schwer zugänglich sind
- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
- oder die inhaltlich unklar sind
Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.
Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an Thomas.Ringhofer(at)Oberkochen.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
5. Schlichtungsverfahren
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung (at) barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.